Modernisierung
Es gibt gute Gründe zur Heizungsmodernisierung
1. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die EnEV soll im Wesentlichen dazu beitragen, bis zum Jahr 2005 den CO2-Ausstoß wesentlich zu
reduzieren. Zukünftig ist nicht mehr der Heizwärmebedarf, sondern der Primärenergiebedarf, der für die
Gebäudeheizung und - belüftung sowie für die Trinkwassererwärmung erforderlich ist, geregelt. d.h.,
sowohl wärmedämm- als auch anlagentechnische Maßnahmen sollen als Ganzes betrachtet werden.
2. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
Die BImSchV schreibt für alle Heizkessel bestimmte Grenzwerte für den Abgasverlust vor. Ihr Bezirks-
kaminkehrermeister überprüft diesen "Abgasverlustwert" Ihrer Heizungsanlage. Dieser Wert gibt an,
wie viel ungenutzte Wärme über den Kamin bzw. Abgasanlage verloren geht, und ist ein aussagekräf-
tiges Maß für die energetische Qualität Ihrer Anlage. Gem. BImSchV dürfen diese Anlagen spätestens
ab 1. November 2004 den Grenzwert von 11% (bis 25kW), 10% (bis 50kW), bzw. 9% (über 50kW) nicht
überschreiten.
3. Umweltschutz und Ressourcenschonung
Welche effektiven Maßnahmen können Sie ergreifen?
- Kesselaustausch, die effektivste Möglichkeit der Modernisierung
Alte Anlagen arbeiten oft mit Nutzungsgraden von 60-70%, während mit modernen Niedertemperatur-
und Brennwertkesseln der Wärmeinhalt des Brennstoffes weitaus besser ausgenutzt werden. - Austausch des Brenners
Wenn Sie z.B. einen Ölkessel haben, der noch mit einem "Gelbbrenner" ausgestattet ist, kann sich
schon die Auswechselung gegen einen "Blaubrenner" rentieren. So entstehen weniger Stickoxide
und die Kohlenmonoxidbildung wird verringert. - Dämmung der Rohrleitungen/Armaturen
Ungedämmte Rohrleitungen und Armaturen verschwenden kostbare Heizwärme im Keller oder
in unbeheizten Räumen. - Einbau energieeffizienter Pumpen
Umwälzpumpen, die ihrer Leistung dem jeweiligen Bedarf angepasst sind, sparen mehr Energie ein.
Optimierung der Regelung
Witterungsgeführte Heizungsanlagen helfen Ihnen Energie einzusparen. Pumpen mit zeitabhängiger
Steuerung senken automatisch die Raumtemperatur abends ab.
Sollte Ihre Anlage derartige Regelungsmöglichkeiten nicht bieten, so ist eine Nachrüstung nicht nur
dringend zu empfehlen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. (EnEV)
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